#benutzung


  1. mit der nutzung des skate- und bikeparks werden die regelungen dieser benutzerordnung annerkannt.
  2. die benutzung der anlage erfolgt auf eigene gefahr.
  3. bei der benutzung der anlage wird das tragen einer angemessenen sicherheitsausrüstung, sowie eines schutzhelmes dringend empfohlen.
  4. bei regen und feuchter witterung, sowie bei schnee und glatteis ist die strecke für alle nutzer gesperrt.
  1. die strecke darf nur mit geeignetem sportgeräten – die in technisch einwandfreiem zustand sind – befahren werden.
  2. zur schonung der anlage ist die verwendung von pegs aus metall nicht gestattet.
  3. ein befahren der strecke durch motorisierte fahrzeuge aller art ist strengstens untersagt.
  4. aus sicherheitsgründen ist das betreten der strecke für fußgänger untersagt.

#benutzungszeiten


an werktagen darf die anlage von 8 – 21:30 uhr genutzt werden.
an sonn- und feiertagen ist die nutzung von 9 – 21 uhr gestattet.

#hausrecht


die stadt füssen als eigentümer der anlage übt das hausrecht aus; dieses kann sie auf dritte übertragen.
den anweisungen berechtigter ist insoweit folge zu leisten.

#allgemeine ordungsvorschriften


  1. das verhalten auf dem gelände soll immer fair und respektvoll sein. es ist stets rücksicht auf jüngere und weniger geübte fahrer zu nehmen.
  2. vorausfahrende und weniger geübte fahrer haben vorrang. es ist ein entsprechender sicherheitsabstand einzuhalten. an unübersichtlichen stellen muss die geschwindigkeit angepasst und langsamer gefahren werden.
  3. gesperrte hindernisse dürfen nicht befahren werden.
  1. alkohol- und drogenkonsum sind auf dem gesamten gelände strengstens untersagt.
  2. die verschmutzung der anlage, insbesondere durch abfälle und papier, ist verboten.

#haftung


der nutzer verzichtet auf eigene haftungsansprüche gegen die stadt füssen und für den fall der eigenen inanspruchnahme auf die geltendmachung von rückgriffsansprüche gegen die stadt füssen und deren bedienstete oder beauftragte.

#verstöße


bei verstößen gegen die benutzungsordnung kann die stadt füssen dem betroffenen nutzer die benutzung der anlage zeitlich befristet oder auf dauer untersagen. strafbare handlungen werden in jedem fall zur anzeige gebracht.

#schäden


für hinweise auf beschädigungen sind wird dankbar:
spielplatz@fuessen.de | 08362-9030
stadt füssen – der bürgermeister